Fachgebiet:
Familienrecht
Der gesetzliche Güterstand ist der der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand kann anlässlich einer Ehescheidung existenzgefährdend sein: Ist ein Ehepartner selbstständig mit eigenem Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Praxis, kann im Streitfall ein Zugewinnausgleichsanspruch deren Fortbestand gefährden. Daher beraten wir Eheleute auch ohne Scheidungsperspektive dahingehend, den gesetzlichen Güterstand zu modifizieren. Hier helfen wir bei der Auswahl der rechtlichen Möglichkeiten.