Fachgebiet:
Familienrecht
Trennen sich zwei Menschen mit einem gemeinsamen Kind, fragt sich oft, wie das Kind und die Mutter abgesichert sind. Nach dem Gesetz ist der nicht-betreuende Elternteil jedenfalls zu Kindesunterhalt verpflichtet. Sowohl mit dem Kindesvater nicht verheiratete als auch verheiratete Mütter können darüber hinaus auch Unterhalt für sich selbst geltend machen. Zu den Einzelheiten werden Sie bei uns beraten.