BETREUUNGSRECHT

Betreuungsrecht

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Über das Betreuungsrecht

Das im Jahr 2023 in Kraft getretene umfassend neugestaltete Betreuungsrecht ist Teil des Zivilrechts, hier insbesondere des Familienrechts. Inhaltlich bringt es eine deutliche Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen im Vergleich zur alten Gesetzeslage. So ist nunmehr nicht das Wohl des Betreuten maßgeblich, sondern die Wünsche des Betreuten, die das Handeln des Betreuers vorrangig bestimmen.

Sobald eine Person aufgrund Alters oder Krankheit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen kann, stellen sich für die Angehörigen vielfältige Probleme. In der Regel wird aufgrund einer Anregung der kommunalen Betreuungsbehörde das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen.

Wichtig zu wissen: Die Betreuungsbehörde kann ein Gespräch vermitteln zwischen dem zukünftig Betreuten und dem Betreuer, der vorgeschlagen werden soll. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht das persönliche Kennenlernen und berücksichtigt die Wünsche der künftig zu betreuenden Person.

Als gesetzlicher Betreuer steht Rechtsanwalt Weigel gerade bei den Aufgabenkreisen Gesundheitsfürsorge und Vermögenssorge in engem Kontakt mit den Betreuten, um möglichst einvernehmliche Entscheidungen zu treffen.

Auch Angehörigen von Betreuten hilft Rechtsanwalt Weigel bei auftretenden Spannungen und Konflikten mit Betreuern oder dem Betreuungsgericht.


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